Regioblog

Artikel und Meinungen aus Südhessen

Kopieren? Gerne (*)

Von Peter Löwenstein • 28. Apr 2006 • Kategorie: Alle Artikel, Bloginfos, Meinung

Zerschneide das Original. Nimm nur die Teile die dir gefallen. Stell neue Zusammenhänge her die so noch nicht existieren – und vielleicht auch nur für dich selbst Sinn machen. Kopier verschiedene Informationsquellen und mixe was Neues zusammen. Gib deinen eigenen Senf dazu.

Das nennt sich Mashup und wird von immer mehr auch kommerziellen Informationsanbietern im Internet nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich erlaubt. Mehr zu diesem Thema bei Spiegel Online.

Eine Regel hat sich dabei bei Nachrichtenagenturen und Medienhäusern etabliert: Die nicht kommerzielle Nutzung der eigenen Arbeiten durch Dritte wird für einige ausgewählte Inhalte ausdrücklich erlaubt solange im Remix die ursprüngliche Quelle der digitalen Information für den Leser erkennbar bleibt.

Seit Jahren finden sich auch im regioblog fremde Inhalte – in der Spalte rechts werden die z.B. die Artikelüberschriften der Frankfurter Rundschau Regionalausgabe angezeigt. Warum ich das darf? Die ursprüngliche Quelle der Information bleibt erkennbar. Jeder Leser hier sieht woher das Original stammt. Dem Leser wird gesagt, wers erfunden hat.

Aus Respekt vor der Arbeit anderer habe ich mich vorher in jedem Fall vergewissert, ob die Medienhäuser mit der Nutzung ihrer Artikel im regioblog einverstanden sind, wenn auf deren Webseiten keine klärenden Worte dazu zu finden waren.

Etwas gereizt reagiere ich mitterweile, wie umgekehrt mit meinen Inhalten in den Verlagen umgegangen wird, also mit Artikeln aus dem regioblog die offenbar einen neuen, eigenständigen Wert für sich darstellen.
Ein guter Gradmesser dafür ist, wenn Medienhäuser aus dem regioblog Argumente in wortgleichen Formulierungen und Themen in die eigene Zeitung übernehmen – leider bis auf eine Ausnahme ohne Hinweise auf die Quelle. Weshalb ich mich frage, warum Zeitungsverlage die für die eigenen Werke geltenden Lizenzrechte umgekehrt nicht selbst praktizieren?

Das Internet ist für Tageszeitungen ein erschreckend scharfes Beil am eigenen Leserstamm. Die für den nächsten Tag geplanten Artikel sind oft schon veraltet, bevor die Zeitung überhaupt gedruckt ist: Das gleiche Thema kann vom Leser Stunden vorher im Internet gefunden werden. Aktualität ist bei allen überregionalen Themen kein Trumpf mehr um Leser und Abonnenten zu halten.

Regionalzeitungen wissen daß deshalb Qualität und die detaillierte Berichterstattung des mikroregionalen Geschehens überlebenswichtig geworden sind.

Jede Zeitungsredaktion sollte dabei für sich geklärt haben inwieweit die Rechte Anderer respektiert werden, falls eigene Mitarbeiter im Internet auf irgendeiner Website umsonst angebotene Informationen in guter Qualität finden die so attraktiv sind, daß die Mitarbeiter auf diesen Infos aufbauend eigene Artikel für die eigene Zeitung erstellen.

Was passiert, wenn das nicht geklärt ist? Früher oder später erscheinen fremde Inhalte in der Zeitung, Lizenzrechte der Auroren wurden nicht beachtet und dabei wird auch noch so getan als ob der Leser zu 100% die Eigenarbeit der Redaktion liest. Da muß noch nicht mal böser Wille dahinterstecken – es reicht schon der Irrtum des Redaktionsmitarbeiters, daß im Internet kostenlos zu lesende Artikel auch frei von Urheberrechten wären. Sagt jetzt nicht ich unterstelle den Mitarbeitern der Zeitungen zuviel Naivität.

Nach eigenen Erfahrungen ist es für Zeitungsleute schwerer als gedacht:
Zu unterscheiden zwischen den Texten auf den Internetseiten von Sportvereinen oder den Veranstaltern von Festen zur Kartoffel oder Äppelwoi oder den Parteiauftritten im Internet, die alle erfahrungsgemäß über jede Presseerwähnung ohne weitere Rückfrage dankbar sind, woran sich ein Zeitungsredakteur in vielen Jahren der eigenen Berichterstattung längst gewöhnt hat Lizenzlogo und auf der anderen Seite den Internetseiten eines Blogs, daß eigene Lizenzrechte für die Inhalte in Anspruch nimmt, worauf auch hingewiesen wird. Darin heisst es:

(*)

Sie dürfen:

* den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen
* Bearbeitungen anfertigen

Zu den folgenden Bedingungen:

  • Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechtsinhabers nennen.
  • Keine kommerzielle Nutzung. Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie diesen Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwenden, dann dürfen Sie den neu entstandenen Inhalt nur unter Verwendung identischer Lizenzbedingungen weitergeben.

* Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitteilen.
* Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden.

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