Das wird ein spannendes Jahr 2007 werden. Der Gesetzgeber setzt Weblogs rechtlich auf die gleiche Stufe wie Zeitungen, Radio und Fernsehen. Telepolis leuchtet hier drüben resultierende Tiefen und Untiefen für die Weblogbetreiber aus:
Ob ein Blogger im Internet eine so genannte “Impressumspflicht” hat, also seinen Namen und seine Adresse angeben muss, hängt aktuell noch von der stark umstrittenen Frage ab, ob Blogs als Tele- oder Mediendienste einzuordnen sind. Anders das neue Recht: Es gilt die allgemeine Impressumspflicht. Eine Ausnahme besteht nur für Angebote, die “ausschließlich persönlichen oder familiären Zielen” dienen. Betrifft das auch Weblogs?
Reinhold Albert, Vorsitzender der [extern] Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), erklärt:
“Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden.”
Tschja. Die Impressumspflicht war für mich noch nie ein diskussionswürdiger Punkt, ein Impressum gab es hier von Anfang an. Die Prüfung der Nachrichten auf Inhalt, Herkunft und Anbieter war hier ebenfalls selbstverständlich. So checke ich in Artikeln hier im Weblog regelmässig bei Wikipedia die Fakten nach, was jetzt auch in den überregionalen Printmedien wie bei der Frankfurter Rundschau (ein Beispiel) als zuverlässige Quelle zulässig geworden ist.
Schwieriger wird es allerdings bei der Frage, wie ich zukünftig mit für mich interessanten Beiträgen aus anderen Weblogs umgehen werde – bei denen nicht sofort zu erkennen ist, ob die Autoren “anerkannten journalistischen Grundsätzen” folgen. Vielleicht werde ich für solche Beiträge noch mehr in der rechten Spalte den “Linkinfusor” nutzen, den ich jetzt im Layout nach oben an eine prominentere Stelle hochgezogen habe.


