Unbekümmert stellen viele Benutzer von Social Networks ihre Beiträge in die Social-Network Plattformen, also eigene Texte, Bilder oder Grafiken.
Wer haftet dafür, sagen wir mal falls aus Versehen vom User übersehen wurde, daß da im Hintergrund hinter dem tollen Girl aus dem Seminar ein geschütztes Logo des koffeinhaltigen C*c* C*l* Getränks zu sehen ist, und deren Rechtsvertreter das nun mal gar nicht toll findet? Die Social Network Plattform, weil Anbieter? Oder der Benutzer, der das reingestellt hat?
Ein Blick in die AGB’s des jeweiligen Social Netzwork Betreiber wirft etwas Licht ins Dunkel- und andere halten das ähnlich, auch wenn sich die Fomulierungen unterscheiden. Der rote Faden: Die Verantwortung liegt regelmäßig beim User, die Kosten für eventuelle diesbezügliche Klärungen aber auch!
Da findet man dann Formulierungen wie:
“Der Nutzer garantiert gegenüber dem Betreiber, Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den eingestellten Inhalten zu sein, keine Rechte Dritter, gleich welcher Art sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen. Er stellt den Betreiber sowie die Vertreter, Angestellten, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers oder von mit dem Betreiber verbundenen Unternehmen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber dem Betreiber geltend machen, die von dem Nutzer auf der Social-Net-Work-Plattform eingestellten Inhalte bzw. die sonstige Nutzung von Social-Net-Work-Plattform durch den Nutzer verletzten sie in Ihren Rechten oder verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen. Hierin eingeschlossen sind die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Entsprechendes gilt in Fällen behördlicher Inanspruchnahme.
Wenn ich das richtig verstehe, dann kommen also auf den Nutzer in unserem Beispiel neben den Forderungen von C*c* C*l* wegen unerlaubter Nutzung des Getränke Logos auch die eigenen Kosten des Betreibers für z.B. den ihnen zur Hilfe gekommenen Rechtsanwalt hinzu. Der Nutzer muss m. M. auch die Kosten übernehmen, falls Behörden beim Betreiber der Social Network Plattform nachfragen und daraus Aufwände entstehen. Uuuups.
Mal ein Beispiel – so wie ich das verstehe: User Studentin Ute erzählt in ihrem bervorzugten Social-Network im öffentlich einsehbaren Bereich wie großartig (5.000 Euronen) ihre Steuerrückzahlung war, weil sie einfach einen Zweitwohnsitz bei Omi zum Hauptwohnsitz machte. Das Finanzamt liest mit und fordert mal vorsorglich beim Betreiber des Networks die dort verfügbaren Daten von Ute an um selbst zu prüfen was ist (Verdacht auf Steuerhinterziehung) – womit auch schon die Kostenuhr für Ute zu ticken anfängt, da “behördliche Inanspruchnahme” vorliegt, auch wenn sich später für das Finanzamt herausstellt: Alles ok. Die Kosten können an Ute durchgereicht werden.
Wieviel davon dann auch vor einem Richter noch Bestand haben würden dürfte dann für Ute schon ziemlich egal sein. Mittlerweile hat sie sich nämlich bestimmt entnervt aus dem Netzwerk abgemeldet.
Ich staune beim Lesen der Social Network AGB’s jedesmal aufs neue,für was ich nach der Anmeldung alles haften soll.



