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Update: Was heisst für einen Politiker öffentlich ?

Von Peter Löwenstein • 16. Jul 2008 • Kategorie: Bloginfos, Bürgerengagement, Kreistag

Updates am Artikelende

Freundlich wie ich bin fragte ich den Kreistagsvorsitzenden Ralf-Rainer Lavies des Kreistagsbüro Darmstadt-Dieburg ob ich Kreistagssitzungen mitschneiden darf.
Die Antwort vom Kreistagsvorsitzenden war Nein. Da frag ich mich doch: Was heisst öffentlich, wenn man keine eigenen Mitschnitte von öffentlichen Sitzungen der von uns gewählten Politiker machen darf?

Die Absage lautet im Kern:

Das Recht der Anwesenheit in öffentlichen Sitzungen beinhaltet nicht das Recht Ausführungen einzelner Abgeordneter auf Tonband aufzuzeichnen. Dem Bedürfnis nach Informationen wird durch das Recht auf Anwesenheit in öffentlicher Sitzung hinreichend Rechnung getragen.

Ist das wirklich so ? Nach einigen Telefonaten fragt sich das die Kommunalaufsicht des Landes Hessens mittlerweile auch. Bis zu deren Antwort frag ich euch halt mal.

Updates und mehr

Update 1

So die Antwort der Kommunalaufsicht ist auch da, ich wiederhole hier die mir zur Verfügung gestellten Eindrücke aus entsprechenden Gerichtsurteilen:

Von einem Zuhörer veranlasste Tonbandaufnahmen über den Sitzungsverlauf einer Gemeinderatssitzung stellen eine Ordnungsstörung dar. Der Bürgermeister sei in diesem Fall berechtigt, dem Zuhörer den Tonbandmitschnitt zu untersagen und den Zuhörer aus dem Sitzungssaal zu verweisen.
Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (GG Art 5 Abs 1) stehe dem nicht entgegen. Es werde durch das vom Vorsitzenden zu wahrende kommunale Selbstverwaltungsrecht beschränkt, das vor allem das Recht des einzelnen Ratsmitgliedes auf freie Rede in öffentlicher Sitzung erfasst. Das allgemeine öffentliche Funktionsinteresse gehe dem Interesse eines Zuhörers, den Sitzungsverlauf mit Hilfe eines Tonbandmitschnitts zu dokumentieren, vor.

Also im Kern dreht es sich um das “öffentliche Funktionsinteresse”, dem eine Aufname der Sitzung entgegen steht. Da hab ich mal eine Frage: Wieso stört ein mitlaufendes Audioaufnahmegerät den Sitzungsverlauf, wenn ich das Gerät ruhig in der Hand halte und mich nicht vom Platz ganz hinten im Saal fortbewege? Stören da die Fotografen nicht viel mehr, die während der Sitzung kreuz und quer durch den Sitzungssaal eilen, um die Parlamentarier möglichst gut und aus der Nähe zu erwischen, auch mit Blitzlicht – und denen verbietet das Keiner.

Deswegen habe ich nun beim Kreistagsbüro Darmstadt-Dieburg einen förmlichen Antrag auf Genehmigung des digitalen Mitschnitts von Redebeiträgen in öffentlichen Kreistagssitzungen Darmstadt-Dieburg gestellt. Außerdem: Warum soll im Kreistag Darmstadt-Dieburg nicht erlaubt sein, was im benachbarten Stadtparlament Darmstadt erlaubt ist?

Update 2
Die Frankfurter Rundschau berichtet auch darüber:
Der Kreistag blockt (den Regioblog, ja, ich habs gemerkt …) und einen Kommentar dazu war der FR das Thema auch wert: Mehr Demokratie (oder als PDF-Dokument).

Update 3:
Beim Berliner Spreeblick meint Andreas Schepers dazu:

Mehr Transparenz durch die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien scheint mir für die Politik absolut erstrebenswert zu sein.

Problematisch wird es, wenn das Private und das Halb-Öffentliche der totalen Öffentlichkeit weichen. Ich bin nach wie vor eher skeptisch, ob der Verlust des „Off“ – also der öffentlichen Äußerung im kleinen Kreise – wirklich erstrebenswert ist.

Wir leben in interessanten Zeiten. Viele Spielregeln müssen aktualisert werden. Auch die, die das Verhältnis von Politik und Öffentlichkeit in Zeiten des Internet regeln.

Zur Diskussion darüber bei Spreeblick

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5 Kommentare »

  1. Die Frage wird sein, ob das Hausrecht mehr wert ist als das öffentliche Interesse. Was wäre denn, wenn Du über einen Abgeordneten versuchst einen Kreistagsbeschluss herbeizuführen? Kann natürlich auch schiefgehen, wäre also abzuwägen, was eine Ablehnung bringen könnte? :-)

    Im Darmstädter Stadtparlament braucht man fürs Fotografieren eine Erlaubnis, die das Parlament beschließt.

    So ging mir das mal im Oktober 2005, als ich auf der Zuschauertribüne saß und Bilder machte.

    Erklärt wurde mir das damit, dass man missverständliche Bilder vermeiden möchte.
    Es gibt meiner Beobachtung nach aber keine Probleme, wenn ein offizielles Ereignis (Dezernentenwahl) stattfindet und dann Bilder gemacht werden.

  2. Gute Idee, Marc. Als ich die Ablehnung des Kreistagsvorsitzenden erhielt, informierte ich darüber alle Parteien im Kreistag per Email. Ich probiere es nochmal.
    Hoffentlich stellt nicht ausgerechnet das selbsternannte Kreistags-Maskottchen der Linken/DKP eine solchen Antrag, in dem Fall weiss man vorher wie beschlossen wird.

  3. [Moderiert: Susanne, ich hab deinen Kommentar zum passenden Artikel verschoben.]

    Hallo,
    zum Mitschnittverbot. Radio Darmstadt zeichnet seit Jahren die Stadtverordnetenversammlung auf und sendet diese auch, zwar nicht alles, aber immerhin haben dadurch Bürger und Bürgerinnen einen Einblick in die Themen und dem Umgangston der gewählten Politiker. Ein unverzichtbarer Bestandteil transparenter demokratischer Politik.

  4. Mehr Transparenz ist notwendig.

    Hoffentlich übernimmt einer im Kreistag das Thema und boxt einen Antrag durch, damit zukünftig ein Aufnehmen der Redebeiträge im Kreistag erlaubt ist.

  5. Zitat Karl Schellhaas :

    Mehr Transparenz ist notwendig.

    Hoffentlich übernimmt einer im Kreistag das Thema und boxt einen Antrag durch, damit zukünftig ein Aufnehmen der Redebeiträge im Kreistag erlaubt ist.

    So, mal einen Zwischenstand: Fast nix Neues (Das Kreistagsbüro hat den Eingang meines förmlichen Antrages bestätigt.)

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