“Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.”
Was fehlt in diesem Satz? Die Entwicklung der letzten Jahre. Das Rad der Zeit brachte uns nach dem Film mittlerweile das Internet. Also auch Foren, Social Networks und Blogger.
Es ist Zeit für eine Grundgesetzänderung, meint Frank Hamm.
Wir brauchen eine Diskussion, das freie Berichterstattung heute in anderen Medien als dem Film und dem Rundfunk gefunden werden kann und dort genauso wie in den im Grundgesetz genannten Medienformen geachtet werden muss.
Ein Beispiel aus dem hiesigen Landkreis Darmstadt-Dieburg (Regelmässige Regioblog-Leser kennen es):
In deutschen Parlamenten gilt der Grundsatz: “Die Sitzungen sind öffentlich”. Trotzdem verbietet mir der Kreistag Darmstadt-Dieburg durch den Kreistagsvorsitzenden Ralf-Rainer Lavies, aus den öffentlichen Kreistagssitzungen zu berichten, wenn ich dazu einen eigenen Tonmitschnitt der öffentlichen Reden der Abgeordneten verwende, den ich im Internet veröffentlichen würde (Zum Nachlesen: Hier und Hier).
Frank Hamm schreibt:
Der Artikel 5 des Grundgesetzes stammt aus dem vergangenen
JahrhundertJahrtausend, spricht noch von “Pressefreiheit”, “Rundfunk” und “Film” und spiegelt nicht die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Gesellschaft wider.
[..]
Die Ursache für dieses Dilemma ist nicht die Gesellschaft sondern die gesellschaftsfremd gewordene Formulierung im Artikel 5 Grundgesetz. Diese Text zur Pressefreiheit muss daher zu einem Text zur Medienfreiheit und zur Freiheit der Kanäle geändert werden!
Er hat eine Petition an den Bundestag eingereicht, die eine Änderung vorschlägt:
“Die Medienfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung über Kanäle wie Rundfunk, Film oder Internet werden gewährleistet.”
Mehr dazu bei Frank Hamm
Wie ein Ministerpräsident über das Internet und dessen Risiken und Nutzen für seine Arbeit denkt, könnt ihr bei Spreeblick anschauen. Dort drüben: Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes im Interview



