Künftig Pflicht für Hauseigentümer
Mit der Änderung des Hessischen Wassergesetzes im Jahre 2005 wurde auch geregelt, dass Hauseigentümer den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der auf Privatgrund befindlichen Zuleitungskanäle zum öffentlichen Netz überwachen oder entsprechende Nachweise vorlegen müssen. Allerdings sind die näheren Bestimmungen noch nicht in die sog. Eigenkontrollverordnung Abwasser (EKVO) eingefügt worden, das wird vermutlich Anfang 2010 erfolgen.
Zwischenzeitlich tummeln sich jedoch auf dem Markt diverse Anbieter, die Grundstückseigentümer schon jetzt anschreiben und mit Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung Untersuchungen der Kanalleitungen anbieten. Da aber die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Begutachtung der Anschlussleitungen für Hessen noch nicht feststeht, aber in einigen anderen Bundesländern die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen ist, empfiehlt der Hessische Städte- und Gemeindebund allen Hauseigentümern, im Moment, außer bei Störungen im Hausanschlussbereich, keine vorzeitigen Untersuchungen ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen. Nach der Veröffentlichung der EKVO werden die Städte und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise unterrichten.
Die Stadt Groß-Umstadt bittet alle Grundstückseigentümer um Vorsicht und Zurückhaltung, solange die Regeln und Methoden nicht wirklich eindeutig geklärt sind. U. U. geraten Sie an weniger seriöse Firmen, verlieren Geld und erhalten im schlimmsten Falle wertlose Ergebnisse.



