Die Europäische Union plant für das Jahr 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus. Dabei handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu, im Jahr 2011 Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen zu erheben. Damit werden die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird beim registergestützten Zensus nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt.
Auch Deutschland benötigt einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Diese fanden in Deutschland zuletzt im früheren Bundesgebiet im Jahre 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt. Im Laufe der Jahre nehmen Ungenauigkeiten in der Fortschreibung und in den auf Volkszählungsdaten basierenden Stichproben zu. Aber auch historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und die vielen Umzüge, insbesondere von Ost nach West, machen einen neuen Zensus notwendig. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Genaue Bevölkerungszahlen sind für eine Vielzahl von Bereichen von zentraler Bedeutung: Zum Beispiel werden der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreise anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen. Aber auch für die Planung neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen muss man genau wissen, wie viele Menschen wo leben und wie alt sie sind. Fehlen verlässliche Bevölkerungszahlen, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen. Mehr dazu im Internet unter www.zensus2011.de.


