
So, hier der zweite Beitrag der Reihe “Kommunalpolitiker in Social Medien”. Den ersten Beitrag “Kommunalpolitiker in Social Medien: Schweigen und faule Versprechen” findet ihr hier.
Seit es Twitter gibt fragt sich vermutlich auch mal ein Abgeordneter, ob er dass, was er gerade im Parlament erlebt schnell in 140 Zeichen verpackt als Twitter-Nachricht ins Internet stellen soll. Sein Motiv? Erster sein im Anprangern, was die Opposition wieder für einen unglaublichen Schwachsinn verzapft. Und dass Ganze noch möglichst meinungsstark verpackt “ins Internet” stellen. Twitter wird hier zur Fortsetzung parlamentarischer Folklore benutzt, es dem politischen Gegner möglichst öffentlichkeitswirksam zu zeigen. Aber so richtig…
Sehr bekannt wurde Twitter unter Politikern, als vor der offiziellen Bekanntgabe der Auszählung von einer Sitzungsteilnehmerin das Wahlergebnis getwittert wurde, wer neuer Bundespräsident werden wird…
Twitter erlaubt also mit geringem Aufwand, dass aus Sitzungen berichtet wird. Ohne die Filterung durch einen Zeitungsredakteur und dessen Endredaktion können nahezu zeitgleich zum Sitzungsgeschehen von Besuchern oder Abgeordneten die eigenen subjektiven Eindrücke, Stellungnahmen, Zitate der Redner oder aufgeschnappte Zwischenrufe die Wände des Sitzungssaales verlassen, um im Internet gelesen und dort auch kommentiert zu werden.
Was wiederum dazu führt, dass andere Sitzungsteilnehmer im Saal während des Sitzungsverlaufs bei Twitter mitlesen, was ihr Kollege drei Plätze weiter eben über ihre Rede vor 5 Minuten getwittert hat. Dessen Twitternachricht wird dann Anlass zur eigenen nächsten Wortmeldung, um mit der eigenen Rede all das bei Twitter vom Kollegen und irgendwelchen anderen Kommentatoren veröffentlichte Zeug in den Sitzungssaal und den Sitzungsverlauf wieder hinein zu tragen.
Und meist spielen dann auch die Kommentare Dritter, die sich per Twitter in die Diskussion einschalten, eine noch größere Rolle als der Twitterbeitrag des Kollegen. Irgendwie lustig: Obwohl die Kommentatoren gar nicht im Sitzungssaal sind, oder im Ort wohnen und wahrscheinlich vom aktuellen parlamentarischen Geschehen und dem aktuellen Beratungsgegenstand nie zuvor gehört haben werden sie am Meisten gewürdigt. Twitter bietet das Werkzeug für eine gigantische Rückkopplungsschleife, kann ein unglaublich wirksamer Resonanzboden sein. Und genau das ist die neue Herausforderung für den parlamentarischen Betrieb.
Ist Twitter aber auch eine Bedrohung für den parlamentarischen Betrieb? Oder fehlt es eher an der Medienkompetenz der Abgeordneten, wenn sie sich über einen Tweet genauso aufregen wie über einen Leitartikel des Chefredakteurs der Landkreisredaktion der örtlichen Zeitung?
Fehlt es also eher an der Medienkompetenz? Bürgermeister, Abgeordnete, Stadtratsmitglieder, der Ältestenrat und Beisitzer über 40, 45 Jahren haben zumeist wenig Ahnung von Twitter und Social Media. Und es stört sie meist noch nicht einmal.
Zum Vergleich: Heute schon kann kaum eine Stadtparlamentssitzung erlebt werden, in der nicht die Abgeordneten in ihren Reden aus Medienberichten zitieren, z.B. einem Artikel der regionalen Tageszeitung, um eigene Positionen zu untermauern oder den politischen Gegner daran zu erinnern, was er in dieser oder jener Angelegenheit vor meist einiger Zeit schon geäußert hat.
Der Unterschied zu Twitter ist hier: Sie zitieren aus den vergangenen Berichten von Journalisten, die den Sitzungsverlauf längere Zeit beobachtet haben und das parlamentarische Geschehen des Ortes seit langem kennen. Die Abgeordneten sind geübt im Sammeln und Archivieren der Presseartikel, und das Zitieren daraus in Redebeiträgen der Abgeordneten ist ein akzeptierter Bestandteil parlamentarischer Praxis. Kein Stadtverordnetenvorsteher würde eine Rüge aussprechen, wenn ein Abgeordneter aus einem Zeitungsartikel zitiert.
Als Grundsätze für die journalistische Arbeit eines Zeitungsredakteurs aus Parlamenten gelten auch: Die Sitzungen sind öffentlich. Die Berichterstattung darf den Sitzungsverlauf nicht stören. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Diese Grundsätze kann für sich auch der Gast in Anspruch nehmen, der in den Zuschauerrängen Platz genommen hat und mit einem kleinen Smartphone in der Hand anfängt zu twittern. Sollte man meinen. Tatsächlich ist es so, dass oft in den Geschäftsordnungen des Parlaments weitergehende Regeln zu finden sind. Meist muss vom Vorsitzenden des Parlaments eine Genehmigung eingeholt werden, wenn fotografiert werden soll, oder mit einem MP3 Recorder ein Mitschnitt aufgenommen wird, um diesen später ins Internet zu stellen. Über meine selbst erlebte Realität aus dem Kreistag Darmstadt-Dieburg berichtete die Frankfurter Rundschau “Der Kreistag blockt – Regioblog-Macher darf Reden nicht aufzeichnen“.
Und jetzt Twitter. Eine unauffällige Tätigkeit. Jeder im Saal kann erstmal twittern was er will, zeitnah zum Ereignis, und ohne dass irgendeine Endredaktion filtert, korrigiert oder ausgleicht. Das ist neu. Soll ein Stadtverordnetenvorsteher solche Vorgänge untersagen? Sollte sich ein Stadtrat einen eigenen Kodex auferlegen, um Twittern während der Sitzung zur unerwünschten Tätigkeit zu erklären?
Eine Grenzlinie wird deutlich.
In Augsburg zukünftig nicht mehr. Dort soll Twitter in öffentlichen Sitzungen nicht mehr erlaubt sein, wenn es nach dem mehrheitlichen Willen des Augsburger Stadtrats geht, der sich eine entsprechende Beschlussvorlage zur Abstimmung stellt. Via Klaus Eck wurde ich auf eine Kopie (hier als eingescanntes PDF Dokument) der Beschlussvorlage aufmerksam, worin sieben Regeln formuliert werden, die vermutlich demnächst auch in anderen kommunalen Parlamenten so ähnlich diskutiert werden.
Die 7 Regeln des Augsburger Stadtrats :
- Im Vordergrund steht die Aufgabe der Stadträte, an den Sitzungen des Stadtrates oder der Auschüsse teilzunehmen und deren Beratungen auch zu verfolgen und sich auf diese zu konzentrieren.
- Es dürfen nur sachliche, objektive Informationen aus den o.g. öffentlichen Sitzungen ins Internet gestellt werden.
- Es dürfen keine Namen von Stadtratskollegen oder kolleginnen dabei genannt werden
- Es dürfen auch keine Stimmungsbilder oder Interpretationen von Äußerungen aus den o.g. öffentlichen Sitzungen ins Internet gestellt werden.
- Es soll bedacht werden, dass die Weitergabe von Informationen unmittelbar aus der Sitzung heraus ins Internet zur sofortigen subjektiven Kommentierung Dritter und damit zu Störungen und auch zur Beeinflussung der Stadtratssitzungen bzw. Ausschusssitzungen führen kann.
- Durch die Weitergabe von Informationen aus der Sitzung heraus in das Internet dürfen keine Störungen der Sitzungen verursacht werden.
- Nach Möglichkeit sollte mit der Informationsweitergabe in das Internet bis nach den Sitzungen abgewartet werden.

Beschlussvorlage des Augsburger Stadtrats
Ein paar Anmerkungen:
Zu 1. Interessant, was nicht aufgezählt wird: Die Aufgabe der Stadtratsmitglieders ist es nicht, öffentlich zugängliche Berichte zur Sitzung anzufertigen. Oder selbst Mitzuschreiben , das Geschehen zu Dokumentieren und dass Ergebnis zu veröffentlichen. Das fehlt.
Zu 2. Erlaubt ist also weiterhin, dass unsachliche, subjektive Informationen in einem anderen Medium als dem Internet veröffentlicht werden. Erlaubt wäre zum Beispiel, dass die lokale Augsburgerzeitung einen solchen Bericht von einer Stadtratssitzung druckt, sollte sie einen solchen von einem Stadtratsmitglied angeboten bekommen. Sobald der Beitrag aber online auch auf den Internetseiten der Augsburger Lokalzeitung erscheint, wäre er verboten, denn dann wäre er ja im Internet! Welche von Angst und Furcht vorm Internet geprägte Logik wird dahinter erkennbar?
Zu 3 und 4:. Sorry, aber wir haben Meinungsfreiheit. Dazu gehört auch, dass ein Stadtratsmitglied die Äußerungen anderer Kollegen aus öffentlichen Sitzungen interpretieren, also kommentieren darf, oder einfach mal twittern kann: Das war eine Supersitzung heute, vor allem Kollegin Ingeborg hat mir gut gefallen…!
Zu 5. Ok. Das sollte bedacht werden. Und weiter? Es liegt doch bei jedem einzelnen Stadtratsmitglied selbst, ob er die Äußerungen als Störung ansieht. Was meint hier eigentlich Störung genau? Dass der halbe Stadtrat mit dem iPhone in der Hand bei Twitter andauernd nachliest, ob ein Kollege zum Sitzungsverlauf getwittert hat und wenn ja was und wer das war? Wie blöde wäre ein solches Verhalten, wie wenig Medienkompetenz wird da erkennbar?? Es setzt sich doch auch kein Abgeordneter in die Stadtratssitzung und liest die Zeitung mit dem Bericht des Journalisten von der letzten Sitzung, in dem der Kollege mit seinem Redebeitrag thematisiert wird. Kein Abgeordneter telefoniert während der Sitzung mit dem Journalisten, um seinen letzten Bericht zu kommentieren.
Zu 6. Wieder steht die unbeantwortete Frage im Raum: Was genau ist beim Verfassen eines Tweets, beim Lesen oder im weiteren Umgang mit dem Gelesenen als eine Störung zu bezeichnen- und wer verursacht sie?
Wenn ein Besucher still und ruhig auf seinem Sitz mit einem kleinen Smartphone in der Hand twittert, dann ist dies keine Störung. Er hält kein Plakat oder Transparent in die Luft. Er trägt kein T-Shirt mit irgendwelchen Parolen. Er stinkt hoffentlich nicht. Er sitzt nur da und bewegt seine Finger auf dem Smartphone. Seine Tweets werden nach Aussen geschickt, keiner weiß was er so denkt oder meint, wenn er nicht auf Twitter zuHause ist.
Weiter: Wenn das von ihm bei Twitter kommentierte Stadtratsmitglied die Tweets des Besuchers jetzt auch noch selbst 15 Sekunden später liest, dann geschieht dies genauso lautlos. Immer noch keine Störung. Interessant wird es, sobald das Stadtratsmitglied allerdings den Inhalt des Gelesenen zum Anlass nimmt, um einen dunkelroten Schwelles zu bekommen und in seinem nächsten Redebeitrag wortgewaltig darüber zu berichten, was über ihn und seine Rede getwittert wird.
Der überwiegende Rest der Kollegen ohne Smartphone hat nun erstmal keine Ahnung was bei Twitter steht, der Ältestenrat kann auch nicht helfen, weil er wahrscheinlich gar keine Ahnung hat was Twitter überhaupt ist, und selbst der Vorsteher muß beim Redner erstmal nachfragen was anliegt um zu verstehen, dass ein Tweet das Stadtratsmitglied so in Rage gebracht hat…
Jetzt liegt also eine offenkundige Störung vor. Ausgehend vom Besucher, oder vom Stadtratsmitglied? Ich behaupte mal vom Stadtratsmitglied, dass sich in dieser Situation wenig medienkompetent im Umgang mit Twitter und freier Meinungsäußerung zeigt, und eine Nachricht aus der Aussenwelt in die Sitzung hineinträgt. Ich halte das schlicht für schlechten Stil.
Bleibt noch 7. Aha. Twittern ist zwar nicht gewollt, aber wenn es denn unbedingt sein muss, dann bitte wenigstens bis Sitzungsende warten.
Wir werden sicher weitere themengleiche Beschlussvorlagen in den nächsten Monaten in weiteren Parlamenten oder Stadtratssitzungen erleben. Bleibt zu hoffen, dass zukünftig nicht Twitter und dass Internet als Ursache der Störung abgestempelt wird, sondern stattdessen ein Appell an die eigenen Abgeordneten formuliert wird, die freie Meinungsäußerung im Internet auch aus öffentlichen Sitzungen nicht pauschal zu verdammen. Das eigentliche Problem ist weniger Twitter, sondern eher der Abgeordnete im Umgang mit Twitter und Social Media.
Andere Meinungen?
Update: Ein Bericht der Augsburger Allgemeine dazu. Die freiwillige, selbstverpflichtende Erklärung ist umstritten…
Christian Moravcik ist der grüne Augsburger Stadtrat, der aus den Sitzungen twitterte. Seine Website.





Politik digital berichtet über die Hintergründe: Augsburger Twitter-Kiste”.