Das Urteil ist gesprochen: 1 Jahr und drei Monate auf Bewährung. Ich habe ein Urteil erwartet, dass Tauss abstraft. Seine Ignoranz im Umgang mit geltendem Recht hat mich von Anfang an genervt.
Was hätte Tauss beachten müssen, um der Verurteilung zu entgehen? Glaubwürdig bleiben? Wer ermittelt, und dabei aus welchen Gründen auch immer meint, sich über geltende Gesetze hinwegsetzen zu müssen muss seine Motive auch Monate später noch glaubwürdig und außergewöhnlich gut dokumentiert darstellen können.
Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass sie die Erklärungen Tauss’, er habe nicht aus pädophilem Interesse, sondern als politischer Aufklärer in der Szene recherchiert, für nicht mehr als eine “Schutzbehauptung” hält. Stringent hat sie in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.
Quelle Spiegel Online
Wie hätte Tauss es besser machen können, um seine Glaubwürdigkeit zu behalten?
Ich habe kurz vor der Verurteilung von Tauss ein Interview mit dem Vorstand der PriorMart AG, Peter Schilling, geführt. PriorMart bietet mit dem Motto “…Ihr Copyright braucht ein Zuhause” eine interessante Leistung an: Die Sicherung der eigenen Gedanken und Ideen, Stichwort Urheberrecht. Anders als beim eigenen Backup oder dem eigenen Tagebuch ist diese Sicherung auch vor Gericht glaubwürdig, als “Hinterlegung” beim Notar. Hätte Tauss eine notarielle Hinterlegung genutzt? Peter Schilling war sofort zu einem Interview bereit.
Peter Löwenstein: Manchmal müssen Recherchen verdeckt sein. Ein bekanntes Beispiel ist der Reporter, der mit Waffenattrappen im eigenen Gepäck die Wirksamkeit von Sicherheitschecks an Flughäfen überprüft, zuletzt so in Holland passiert. Wenn er erwischt wird, braucht er eine glaubwürdige Erklärung. Wie kann mir da eine notarielle Hinterlegung nutzen?
Peter Schilling: Die Glaubwürdigkeit der Erklärung wird geschwächt, wenn der Eindruck entsteht, es handelt sich um eine Schutzbehauptung. Wenn es keinerlei Beweise dafür gibt, dass die Absicht bereits vorher bestanden hat, kann sie genauso gut erst nach dem Erwischtwerden erfunden worden sein. Es muss also im Interesse des verdeckten Ermittlers liegen, VORHER Nachweise seiner Absicht zu sichern. Gleichzeitig besteht die berechtigte Sorge, durch die Ankündigung an Dritte die Geheimhaltung zu gefährden.
Einen Ausweg bietet die Hinterlegung der Dokumente und Planunterlagen bei einem Notar. Der Notar ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Durch die notarielle Urkunde ist nachweisbar, dass bereits vor dem Erwischtwerden die geäußerte Absicht bestand.
Eine notarielle Hinterlegung kann jederzeit durch einen Dateiupload beim Online-Anbieter www.priormart.com beauftragt werden. Der Notar bestätigt den Hinterlegungszeitpunkt, der Inhalt der hinterlegten Datei bleibt sogar für den Notar geheim. Die notarielle Beglaubigung erhält der Kunde per Post.
Peter Löwenstein: Gut. Nehmen wir an, der verdeckt recherchierende Journalist hat eine Hinterlegung beim Notar vorgenommen. Darin erklärt er, dass er die Kinderporno – Tauschbörsen erkunden will, wozu auch die eigene aktive Teilnahme am Tausch der Bilder gehört, falls notwendig.
Der Inhalt der entsprechenden Erklärung ist geheim. Und bleibt auch Geheim, solange der Journalist selbst das Dokument nicht offenlegt.. Somit nutzt sie dem Journalisten eigentlich auch nichts, wenn er erwischt wird. Denn der Staatsanwalt wird sagen: Toll. Wenn man es braucht zieht man bei einer Anklage die Ankündigung der Straftat aus der Tasche. Wird man nicht erwischt, dann wird die Ankündigung vom Straftäter womöglich auch nie öffentlich gemacht – und damit als Beweisstück wertlos.
Wie wäre dieses Dilemma zu lösen? Gibt es eine Hinterlegung, deren Ende zeitgesteuert ist und vom Journalisten auch nicht aufgehoben werden kann? Oder sehen sie noch andere Lösungen für dieses Problem?
Peter Schilling: Eine vorher festgelegte Veröffentlichung würde nicht zum Ziel führen. Wird ein fester Termin vereinbart, ist die Ermittlung dann evt. noch nicht abgeschlossen und die Veröffentlichung gefährdet Beteiligte oder entwertet Ermittlungsergebnisse. Wird ein variabler Termin vereinbart, kann immer ein Grund gefunden werden, die Veröffentlichung aufzuschieben, z.B. wegen einer erforderlichen Verlängerung der Aktion. Und würde die Veröffentlichung an eine Anklage des Hinterlegers gebunden, hätte sie denselben Effekt wie im “normalen” Fall, der Hinterleger veröffentlicht die Urkunde erst, wenn er erwischt wird, sonst nicht.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Ermittlung von Straftaten weder Aufgabe von Privatbürgern noch Parlamentariern ist. Entsprechend stehen eben keine Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen man sich 100%ig reinwaschen kann, wenn man bei einer Straftat erwischt wird. Das Strafgesetzbuch sagt dazu, dass der Umgang mit kinderpornografischem Material dann straffrei sein kann, wenn Handlungen wie Besitz oder Weitergabe „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen“. Was das genau ist, bleibt offen.
Im Fall Tauss könnte eine lückenlose Hinterlegungskette ein Indiz für eine berufliche Beschäftigung geben. Dieses Indiz ist klein aber nicht gering. Es wäre fast ein Akt des Wahnsinns, wenn alle Taten vom Täter sauber aufgelistet werden. Jeder Staatsanwalt würde sich die Hände reiben. Auch die öffentliche Wahrnehmung wäre deutlich besser gewesen. Hätte Herr Tauss alle 2 bis 3 Tage dokumentiert und notariell hinterlegt, welche Aktivitäten er getätigt hat, wäre in der Außendarstellung vermutlich ein anderes Bild entstanden.
Zeitnahe Hinterlegungen bringen es auch mit sich, dass unter Zeitdruck und unter emotionaler Anspannung geschrieben wird. Da nachträgliche Änderungen an hinterlegten Dokumenten ausgeschlossen sind, wären diese Protokolle zu einem hohen Grad authentisch und zur Wahrheitsfindung geeignet.
Eine regelmäßige notarielle Hinterlegung kann bewerkstelligt werden, in dem man den PriorMart-Service nutzt. Dort werden Tarife angeboten, die unbegrenzt viele notarielle Hinterlegungen pro Monat ermöglichen. Vertrauensbildend wäre in diesem Zusammenhang auch, wenn Herr Tauss seinen dann bestehenden Kundenzugang den Behörden zur Verfügung gestellt hätte. Diese könnten dann selbst die Dokumente abrufen und sich von der Vollständigkeit der Unterlagen überzeugen. Die Fülle der Unterlagen böte bessere Chancen, die wahren Zielen des Hinterlegers zu ermitteln.
Soweit bis hierhin das Interview.
Ich überlasse es Euch, jetzt zu überlegen, wie naheliegend eine solche Lösung der notariellen Hinterlegung für Tauss gewesen sein müsste.
Disclaimer: Ich werde für diesen Artikel nicht bezahlt, und es handelt sich auch um keine Auftragsarbeit. Mit der PriorMart habe ich keinerlei geschäftliche Beziehungen.




