Vorsicht bei Firmenangeboten zur Kanaluntersuchung
By Pressestelle Stadt Groß-Umstadt • Nov 20th, 2009 • Kategorie: Groß-Umstadt, StadtkalenderMit der Änderung des Hessischen Wassergesetzes im Jahre 2005 wurde auch geregelt, dass Hauseigentümer den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der auf Privatgrund befindlichen Zuleitungskanäle zum öffentlichen Netz überwachen oder entsprechende Nachweise vorlegen müssen.
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